1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen,
sobald das Zimmer bestellt und zugesagt ist. Der Abschluss des
Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des
Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
2. Optionale Reservierungen können einseitig ohne Angaben von Gründen innerhalb
der Optionsfrist storniert werden.
3. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht
ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält der Hotelier
das Recht, bestellte Zimmer nach 19.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
4. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder
Räumlichkeiten.
5. Besteller und Gast haften gesamtschuldnerisch für die Bezahlung der vom Gast
in Anspruch genommenen Leistungen.
6. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich
der vom Hotelier ersparten Aufwendungen. Der Hotelier ist nach Treu und Glauben
gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeiten anderweitig zu
vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bei anderweitiger Vergabe des Zimmer entfällt die Verpflichtung des Gastes zur
Zahlung.
7. Grundsätzlich sind Rechnungen bei Abreise mittels bar, EC- Karte mit Pin
Nr.oder Kreditkarte zu zahlen.
8. Haustiere sind nur nach Absprache erlaubt und dürfen nicht ins Frühstückszimmer
mitgenommen werden.
9. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Münster in Westfalen.